Der internationale Führerschein



Der ACL ist berechtigt, jedem einen internationalen Führerschein auszustellen der folgende Bedingungen erfüllt:
  • Die Person ist Halter eines Führerscheins der in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (*) ausgestellt wurde
  • Die Person hat ihren Wohnsitz in Luxemburg
(*) Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Großbritannien, Slowakei, Slowenien und Schweden.

Um den internationalen Führerschein zu erhalten, brauchen Sie:
  • einen gültigen Führerschein der in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums (*) ausgestellt wurde, oder eine aktuelle beglaubigte Kopie des Originals
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), ausgestellt von der örtlichen Gemeindeverwaltung, die Ihren Wohnsitz in Luxemburg bescheinigt  
  • ein aktuelles Foto (Passbildgröße Reisepass)
(*) Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Großbritannien, Slowakei, Slowenien und Schweden.

Der Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins hängt von der des nationalen Führerscheins ab,  überschreitet jedoch in keinem Fall 3 Jahre.  Die Kosten für einen internationalen Führerschein betragen 12 €. 
Die internationale Führerschein wird sofort ausgestellt.  

Weiter Informationen finden Sie unter www.internationaldrivingpermit.org.

Einen speziellen internationalen Führerschein wird an Personen ausgestellt die nach Japan fahren. Dieser internationale Führerschein hat nur eine Gültigkeit von 1 Jahr, da Japan nur die Genfer Konvention von 1949 anerkennt.
 
 
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